Barrierefreies Bad

Wer kann Anträge stellen?

  •  Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
  •  Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.Was wird gefördert?

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen:

  • –  Einbruchschutz sowie
  • –  Barrierereduzierung

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.

Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500€ investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen. Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.

Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

(Quelle: kfw.de)