Das Baukindergeld

Jetzt online beantragen!

Ab dem 18.09.2018

Wer kann Anträge stellen?

Jede natürliche Person,

  •  die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  •  in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?

Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

(Quelle: KfW)